Informationen zu weiteren organisatorischen Schritten beim Instrumentalunterricht

Stand 03.05.2020

Liebe Eltern, liebe Schüler,

seit meinem letzten Anschreiben sind sieben Wochen vergangen, in denen wir einen sehr veränderten Lebensrhythmus erfahren haben.

Auch unser Instrumentalunterricht via „Zoom“ ist ja alles andere als das, was wir in diesem Zusammenhang als vertraut betrachten.

In der am Sonnabend veröffentlichten 5. Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt zur Corona-Problematik sind einige „Lockerungen“ verfügt worden, die den Instrumentalunterricht betreffen.

In Kurzform und auf meine Unterrichtsangebote konkretisiert sind darin folgende Aussagen gemacht worden:

  • Der Unterricht sollte, wenn möglich, weiterhin digital durchgeführt werden.
    Für die Fächer Violoncello und Klavier besteht jetzt die Möglichkeit, den Unterricht in meinen Räumen im Schloss abzuhalten.
  • Weiterhin nur digital unterrichtet werden dürfen die Fächer Blockflöte und Stimmbildung.
  • Elementarer Musikunterricht in den Kitas ist weiterhin untersagt.

Für den Präsenzunterricht bei mir gelten die in der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt getroffenen Regelungen.

Soweit also ein kleiner Schritt aus dem „Containment“.
Herzlich Ihre/ Eure 
Vera Böhlk